ΓΝΩΘΙ ΣΑΥΤΟΝ oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde

Herausgegeben von: Karl Philipp Moritz, Karl Friedrich Pockels und Salomon Maimon
Digitale Edition herausgegeben von Sheila Dickson und Christof Wingertszahn


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I.

Auszug aus einem Briefe.

Nencke, Karl Christoph

Zu Ihrer Nachricht von dem Leben des Herrn Klug, liefere ich Ihnen einen Pendant, in der Geschichte eines noch lebenden Kavaliers, für deren Wahrheit ich mich verbürgen kann, da sie mir von einem würdigen Freunde, einem Wahrheitsliebenden Manne und denkenden Kopfe, mitgetheilt worden.

Die Bemerkung, daß die ganze Familie des Herrn Klug tiefsinnig und nachdenkend gewesen, und der verstorbene Bruder des Kindermörders Seybell ebenfalls einfältig und tiefsinnig war, scheinet die Lehre zu begründen, daß uns gewisse Tugenden, gleich gewissen Lastern und Thorheiten angebohren werden. Vielleicht würde es auf die Erfahrungs-Seelenlehre ein großes Licht verbreiten, wenn man viele, gewisse Nachrichten von dem Seelen- und Leibeszu-[2]stande des Vaters und der Mutter im Moment der Zeugung hätte. Eine unseelige Scham und verjährte Vorurtheile hüllen dergleichen Acte zum Schaden der Fortschritte unsers Erkenntnißvermögens in ewiges Dunkel.

Wäre es nicht nützlich, vielleicht nothwendig, auch hierüber Gesetze zu geben? Sieht der Staat die jungen Menschen als ein Staatsprodukt an; beurtheilt sie der Theologe als Pflanzen, die der Ewigkeit entgegenreifen; so kann es nicht gleichgültig seyn, zu welcher Jahrszeit sie hervorgebracht, unter welchen Umständen sie ins Daseyn versetzt wurden. Was wird aus der gepriesenen Moralität, was aus den Kompendien der Kriminalisten, wenn der Keim meiner Thorheiten in dem Moment der Zeugung meines trunknen Vaters gelegt wurde? Und ist das, was wir Seele nennen, nur im geringsten Verstande materiell, was ist dann gewisser als dieses?

Daß es nicht nur moralische Aerzte geben kann, sondern dergleichen gegeben hat, beweisen nicht nur Socrates und Kleinjoch, sondern es hat sicher auch noch mehrere solche Seelenärzte gegeben. Sollte dies aber nicht vorzüglich die Pflicht der Geistlichkeit seyn? Man nannte sie vor Alters wohl nicht so ganz umsonst Seelsorger. Freilich gehörten denn mehrere Kenntnisse dazu, Erfahrung und Umgang mit Menschen von allerlei Ständen, welches so manchen dieser Herrn [3]fehlt. Mit dem größten Recht aber sollten Kriminalrichter diese Pflicht auf sich haben. Unsere Lebens- und Leibesstrafen erreichen fast nie die Absicht, die sie haben könnten, und sind daher dem Staat nachtheilig, und oft Grausamkeit fürs leidende Individuum.

Man sollte über jeden Verbrecher ein doppeltes Verhör halten. Das erste, wie es nach dem Verfahren in Kriminalsachen vorgeschrieben und erforderlich ist, um das Verbrechen selbst, und dann dessen gesetzliche Moralität auszumitteln. Wäre dies geschehen, der Verbrecher bestraft, dann müßte ein eigentliches psychologisches Verhör über die That angestellt werden. Der Verbrecher müßte angeben, wie er nach und nach darzu gekommen, daß er ein gewisses Verbrechen ausgeübt. Denn würde sichs zeigen, was derselbe thun oder unterlassen müssen, um nicht diesen Schritt zu thun, und hier ginge eigentlich das Amt des Seelenarztes an. Dieser müßte zuförderst den Verbrecher bemerken lassen, welche nachtheilige Folgen für ihn, für die ganze Gesellschaft, aus seiner Handlung entstanden; er müßte Vorschriften machen, nach welchen sich der Verbrecher zu richten hätte, um nie wieder in eine ähnliche Lage zu kommen. Man müßte zu diesem Ende eigene Besserungshäuser haben, die ganz eine andere Verfassung bekommen müßten, als unsere Zuchthäuser gewöhnlich haben. Man würde dann auch sehr selten in den Fall kommen, jeman-[4]den auf Zeitlebens zu dieser Strafe zu verurtheilen. Todesstrafen — Wie wenig die im Grunde nutzen, besagen eine Menge über diesen Gegenstand seit kurzem erschienene Schriften. Daß die angegebenen Besserungshäuser kein bloßes Hirngespinnst sind, beweißt eine neuerlichst von dem Großherzog zu Toscana getroffene ähnliche Anstalt. Ich lese eben eine Nachricht davon im zehnten Band der Chronologen, a wo es heißt:

Der Großherzog zu Toscana legt ein so genanntes Besserungshaus b im Castel zu St. Johann dem Täufer an. Die Bestimmung dieser Anstalt — einer der menschlichsten und besten Erscheinungen unsers Jahrhunderts — ist diese, das Halblaster zu kuriren. Junge Leute von beiderlei Geschlecht, die entweder aus Mangel der Erziehung, oder durch Mißbrauch ihrer Freiheit, sich von ihrer Pflicht entfernt, und eine gefährliche Neigung zum Laster angenommen haben, werden unter dem dichtesten Schleier des Geheimnisses dahin gebracht, und durch sittliche Mittel zur Ordnung, Tugend und Arbeitsliebe zurückgeleitet. Zu diesem Behuf ist eine Lehrschule und verschiedene Manufacturen mit diesem Institut verknüpft. Niemand wird unter vierzehn Jahren, und niemand über dreißig darinn Platz finden. Auch ist die Dauer des Aufenthalts auf drei Jahre eingeschränkt.

[5]

Was der Verfasser dieses Aufsatzes hinzufügt, scheint mir nicht so durchaus wahr zu sein. Er fährt fort:

Menschen über jenes Alter, vollendete Bösewichter, Verbrecher, denen das Gesetz bereits ihre Strafen bestimmt hat, die sich folglich in jedem Betracht zur Besserung nimmer qualificiren, bleiben wie vorhin, der öffentlichen Justiz überlassen.

Nach dem gewöhnlichen Schlage der Zucht- und Arbeitshäuser werden sie freilich nicht besser, aber auch nicht bei zweckmäßigerer Einrichtung? Oft wiederhohlte Laster, Verbrechen, die schon Temperamentssünde geworden, sind freilich nach dreißig Jahren schwer auszurotten; aber giebts nicht auch Verbrechen, die nur ein einzigesmal begangen worden? Man nehme z.B. eine Kindermörderinn. Ist dies nicht ein Verbrechen, welches nur durch Umstände veranlaßt wird? Verheirathet die Unglückliche, gebt ihr einen Vater, Mittel zur Ernährung ihres Kindes, nehmt die Schande von ihr; wird sie wohl wieder morden?

Die Bemerkung, daß in den Kinderjahren Farben den stärksten Eindruck machen, habe ich auch an mir selbst gemacht; So weiß ich, daß als ich noch so klein war, daß man mich durch Singen einzuschläfern suchte, etwas grünes vor dem Fenster war, und meine Aeltern haben mir hernach erzählt, [6]daß ein Baum da gestanden. Als man mich noch auf dem Arm trug, erinnere ich mich, grün und rothes Band auf meinen Kopfmützen gehabt zu haben. Die frühste Reise, deren ich mich erinnern kann, war in meinem sechsten Jahr, und ich weiß nichts mehr von derselben, als daß zwei Schimmel vor dem Wagen waren. Ich nannte in der Folge auch alle Pferde Schimmel, und noch ist mir, vermuthlich aus jener Zeit her, dieses die liebste Farbe der Pferde.

Finden Sie das Gesagte nicht ganz überflüssig, und glauben Sie, daß gleichartige Erfahrungen verschiedener Menschen einen Grundsatz in der Erfahrungsseelenkunde abgeben können, so hoffe ich, werden Sie die Länge meines Schreibens entschuldigen, u.s.w.

Treuenbritzen,
den 15ten Januar
1783.

Nencke,
Auditeur.

Erläuterungen:

a: Folgendes Zitat aus einem Aufsatz, 'Polizey der Menschlichkeit', in dieser italienischen Zeitschrift: Anonym 1781, S. 156f.

b: Peter Leopold beauftragte den fortschrittlichen Psychiater Vincenzo Chiarugi, eine neue Art von Irrenanstalt zu gründen.