ΓΝΩΘΙ ΣΑΥΤΟΝ oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde

Herausgegeben von: Karl Philipp Moritz, Karl Friedrich Pockels und Salomon Maimon
Digitale Edition herausgegeben von Sheila Dickson und Christof Wingertszahn


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VII.

Ein Diebstahl aus Großmuth von einem siebzehnjährigen Knaben.

Nencke, Karl Christoph

Ein Knabe von siebzehn Jahren, und der Sohn eines rechtschafnen Schulzen ohnweit Berlin, kam zu einem hiesigen Sattler in die Lehre, schnitt sich unglück-[55]licher Weise in einen Finger, der so schlimm wurde, daß man befürchtete, ihn abnehmen zu müssen. ― Da er in diesem Fall zu Erlernung des Handwerks unfähig geworden wäre, die Profeßion weiter fortzulernen, so machte ihn dies sehr niedergeschlagen, und besonders der Umstand, daß alsdenn die 20 Rthlr. Lehrgeld, so gut wie weggeschmissen, und seine mitgebrachten Betten, nach dem Handwerksgebrauch verlohren seyn würden. Diese auf den Fall umsonst gemachte Ausgabe seines Vaters, fiel ihm noch deshalb doppelt schmerzlich, weil er dasselbige Jahr, durch den späten Frost großen Schaden gelitten. Er sann daher auf Mittel und Wege, seines Vaters Verlust zu ersetzen. Da er sich jederzeit vorzüglich gut aufgeführt, sezte sein Lehrherr nicht das geringste Mistrauen in ihn, sondern ließ ihn sehen, wo er sein Geld in die, in der Werkstatt befindliche Spinde hinlegte. Als dieser nun eines Sonntags mit seiner Familie spatziren gefahren, der Lehrbursche in der Werkstatt allein zu Hause war, und er bemerkt hatte, daß der Meister einige Tage vorher Geld in die Spinde gelegt, so gerieth er auf die Gedanken, den seit einiger Zeit gehabten Einfall: dem Meister so viel zu entwenden, als das Lehrgeld betrüge, bei dieser guten Gelegenheit auszuführen; weil er es in seinem Gewissen verantwortlich hielt, dem Meister wieder das abzunehmen, was er ohne Erfüllung der Bedingung behalten hätte, da ihn, wie er glaubte, sein schadhafter Finger [56]zu Auslernung seiner Profeßion untüchtig machen würde. Bei Untersuchung der Spinde bemerkte er, daß sie verschlossen und gut verwahrt sey. Hier fiel ihm ein, daß der Geselle einst erzählet, wie sich gewisse Diebe, durch Bohrung verschiedener Löcher, die Erbrechung einer Spinde erleichtern. Er nützte diesen Umstand, und nahm gegen Achtzig Thaler, größtentheils in Gold, dessen Werth er nicht kannte, heraus, weil er glaubte: nur ohngefehr so viel genommen zu haben, als das Lehrgeld betrüge, und ließ das andere liegen. Der Meister kam nach Hause, und der Diebstahl wurde denselben Abend nicht bemerkt. Noch hatte er bis dahin auf keine Bemäntelung oder Entschuldigung seiner That gedacht; allein im Bette fiel ihm ein: die Sache so einzuleiten, als ob auswärtige Diebe ins Haus gekommen. Er schlich sich daher aus seinem Bette in die Werkstatt nahm einen Sattel aus der Spinde, versteckte ihn unter einen Wagen unterm Schuppen, öfnete den Thorweg auf den Hof, warf einen seiner Strümpfe auf den Flur, gieng wieder zu Bett', und fing einige Zeit darauf, ein gewaltiges Geschrei an: daß Diebe im Hause wären. Das ganze Haus ward dabei munter, man bemerkte den Diebstahl, und die von dem Knaben gemachten Anstalten brachten alle auf den Verdacht, daß ein ehemaliger Hausknecht der Thäter sey. Der Knabe schwieg hierzu still, und der ehemalige Hausknecht wurde hier zur Untersuchung gezogen. Diesen unschuldigen Menschen zu [57]retten, glaubte er, seine Spukerei, die folgende Nacht, unter fast ähnlichen Umständen fortsetzen zu müssen, und gieng gar so weit, sich Abends vorher mit einem Messer das Halstuch entzwei zu schneiden. In der Nacht fieng er wieder ein Geschrei an, daß man ihn umbringen wolle, sagte zum Gesellen, daß jemand bei seinem Koffer gewesen, und schnapte denselben, da er ihn vorher leise aufgemacht, mit Gewalt zu, daß jener es in seiner Kammer hören konnte, und selbst auf den Verdacht gerieth, daß auswärtige Diebe an des Purschen Koffer gewesen. Auf den ehemaligen Hausknecht war nichts zu bringen, und nun fiel der Verdacht auf den Gesellen, welcher auch arretirt wurde. Diesen unschuldigen Menschen in dieser Lage zu wissen, gieng dem Knaben gleichfals unendlich nahe, und er beschloß, auch ihn, durch seine fortgesetzte Spukerei zu retten; ob er sich gleich stellte, als fürchte er sich recht sehr, und wolle nun nicht mehr länger im Hause bleiben, sondern zu seinen Eltern gehen. In einer der folgenden Nächte fand er sich in Ausführung seiner gewöhnlichen Spuckerei dadurch gehindert, daß die Glasthüre zur Werkstatt zu war, durch welche er in den Hof muste. Hier stieß er in der Unüberlegtheit das Fenster ein. Das von ihm herausgestoßene Glas, zeigte bei der Besichtigung, daß diese Spukerei von keinem außer dem Hause, sondern von dem Burschen selbst unternommen sein muste. Er wurde darauf verhört, läugnete aber alles, und ward gegen gestellte Caution [58]seinem Vater überlassen, der ihn mit sich nach Hause nahm. Da ihn der Meister dessen ohnerachtet wieder annehmen wollte, gieng der Vater mit dem Knaben wieder nach der Stadt. Dieser gieng einige Schritt hinter dem Vater, und ließ das beständig bei sich getragene Geld in den Weg fallen, rief seinem Vater zu: daß dort etwas liege! dieser hob es auf, und als er das Gefundene untersuchte, gerieth er gleich auf den Argwohn, daß dies wol das entwendete Geld sey, und vom Knaben listiger Weise in den Weg geworfen worden. Er stellte den Burschen auf der Stelle ernstlich zur Rede; da dieser aber standhaft leugnete, den Vater versicherte, daß es jemand verlohren haben müste, und ihn bat: ihm zu erlauben, daß er es der Mutter nach Hause trüge, bis Nachfrage darnach geschähe, und hinzusetzte: daß, wenn nichts davon erwehnt würde, es ein kleiner Beitrag zu seiner Wanderschaft wäre; so ließ der Vater solches vor der Hand zwar geschehen; entdeckte aber doch, als ein ehrlicher Mann diesen Vorfall dem Sattler, und als derselbige einige nähere Beschreibung der entwendeten Geldsorten gab, und der Vater fand, daß es dies Geld sein müsse, brachte er es dem Meister zurück. Der Knabe, welcher unterdeß wieder zum Verhaft gezogen worden, läugnete noch immer, bis man ihn endlich überführte, weil der Lappen, in welchen das Geld gewickelt war, genau in den Abschnitt eines Stücks Leinwands paßte, so man in des Knaben Koffer gefunden, und welches [59]ihm seine Mutter zu Hemden mitgegeben. Er ward hierauf zu einjähriger Zuchthausstrafe, jedoch ohne infamirende Umstände verurtheilt. Der Kriminal-Senat schränkte die Strafe nur auf ein halb Jahr ein, und der Vater des Knaben erhielt, wegen seiner bekannten Rechtschaffenheit und Brauchbarkeit bei Auseinandersetzung der Gemeinheiten, auf eine Immediatvorstellung so viel, daß der Knabe nach zweimonathlicher Zuchthausstrafe entlassen ward. Der rechtschaffene Sattler vergaß alles, und nahm ihn dessen ohnerachtet wieder in die Lehre.

Außerdem, was aus dieser Geschichte, für die Erfahrungsseelenlehre brauchbar seyn mögte, verdient sie auch noch deshalb allgemein bekannt zu werden: weil alle dabei intereßirte Personen in einem sehr vortheilhaften Licht erscheinen: So wie die ganz vortreflich instruirten Acten, und das auf Philosophie und Menschenkenntniß gegründete Urtheil, wenn sie der Welt vor Augen gelegt werden sollten, den augenscheinlichsten Beweis abgeben würden, daß die Criminal-Justiz der preußischen Gerichtshöfe, der Erleuchtung unsres Jahrhunderts völlig angemessen, und wenn sie überall adoptiret wäre, die Vorschläge des Herrn Schulz in seiner Sittenlehre keine besondre Aufmerksamkeit verdienten.

Nencke.